Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3569
BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80 (https://dejure.org/1981,3569)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1981 - 2 B 38.80 (https://dejure.org/1981,3569)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1981 - 2 B 38.80 (https://dejure.org/1981,3569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Rechtsanspruch eines Beamten auf eine den Einstellungskriterien entsprechende Beschäftigung - Zulässigkeit einer über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehenden Dienstleistung - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80
    Hiernach hat der Beamte Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt entsprechenden, "amtsgemäßen" Aufgabenbereichs, jedoch keinen Anspruch auf Übertragung eines bestimmten Aufgabenbereichs oder auf unveränderte Beibehaltung des ihm übertragenen Aufgabenbereichs (BVerwGE 60, 144 [150]).

    Der Beamte muß im Rahmen amtsgemäßer Verwendung Änderungen seines Aufgabenbereichs hinnehmen, die der Dienstherr ohne Ermessensfehler vornimmt (BVerwGE 60, 144 [149 f.] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [DVBl. 1981, 495]).

    Gegen eine Verletzung der hiernach bestehenden Bindungen des Dienstherrn kann sich der Beamte im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage zur Wehr setzen (BVerwGE 60, 144 [149 f.]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80
    Der Beamte muß im Rahmen amtsgemäßer Verwendung Änderungen seines Aufgabenbereichs hinnehmen, die der Dienstherr ohne Ermessensfehler vornimmt (BVerwGE 60, 144 [149 f.] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [DVBl. 1981, 495]).

    Gegen eine Verletzung der hiernach bestehenden Bindungen des Dienstherrn kann sich der Beamte im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage zur Wehr setzen (BVerwGE 60, 144 [149 f.]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80
    Es bedarf aber auch keiner weiteren Klärung, daß - wie die Vorinstanzen zutreffend angenommen haben - der Kläger, falls die ihm abverlangte Dienstleistung unzulässig über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen sollte (vgl. BVerwGE 59, 142 [147]), nicht gerade die Abnahme des hier streitigen Teiles seiner Aufgaben verlangen könnte, sondern die Art der Entlastung dem Dienstherrn überlassen müßte.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80
    Der Amtsinhalt der statusrechtlichen Ämter wird grundsätzlich vom Gesetzgeber bestimmt, teils im Besoldungsrecht und ergänzend im Haushaltsrecht durch die Einrichtung von Planstellen (Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 -).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80
    Antrages beim Dienstherrn fehlte (vgl. u.a. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖD 1977, 89]) und dieser Antrag deshalb als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen.
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Der Amtsinhalt des einem Beamten durch Ernennung übertragenen statusrechtlichen Amtes ist vom Gesetzgeber bestimmt, teils im Besoldungsrecht und ergänzend im Haushaltsrecht durch die Einrichtung von Planstellen (vgl. Urteil, vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 15] sowie Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 2 B 38.80 -).

    Selbst wenn der Kläger durch die zusätzliche Übertragung von Aufgaben übermäßig belastet worden sein sollte, hätte er von seinen Dienstherrn nicht gerade die Abnahme der ihm unliebsamen, aber ebenfalls - in begrenztem Umfang - zum abstrakt funktionellen Amt eines Gerichtsvollziehers gehörenden Aufgaben in Justizkassensachen verlangen können, sondern die Art der Entlastung dem Dienstherrn überlassen müssen (BVerwGE 59, 142 [146 ff.]; Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 2 B 38.80 - sowie Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 3.81 -).

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 3.81

    Beamtenrecht; Hauptamt; Nebentätigkeit

    Ging die verlangte Dienstleistung insgesamt über die zulässige Arbeitszeit hinaus, so konnte der Kläger nicht gerade die Abnahme des Aufsichtsdienstes verlangen, sondern mußte die Art der Entlastung dem Dienstherrn überlassen (vgl. BVerwGE 59, 142 [146 ff.]; Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 2 B 38.80 -).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 64.81

    Substantiierte Darlegung der unterbliebenen Beweisaufnahme in der

    Da der Kläger beim Beklagten bisher keine entsprechende Forderung geltend gemacht hatte, fehlte es insoweit an einer erforderlichen und nicht nachholbaren Klagevoraussetzung (vgl. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖD 1977, 89]; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66]; vgl. auch Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 2 B 38.80 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht